Stellungnahme · Onkologie, Apotheken & Gesundheitspolitik

Verlässliche Krebsversorgung sichern – Nein zu neuen Zytostatika-Ausschreibungen!

Das Verbot apothekenbezogener Ausschreibungen hat sich seit 2017 bewährt. Die geplante Aufhebung gefährdet Krebspatienten und bringt keine zusätzlichen Einsparungen.

200–250
spezialisierte Reinraumlabor-Apotheken versorgen die Regionen
150–160 Mio. €
jährliche Einsparung durch die Hilfstaxe ab Oktober 2026
35 %
Fehlerquote bei Ausschreibungs-Apotheken im Jahr 2016
Hintergrund

Was sich ändert – und warum es alle betrifft

Die geplante Gesetzesänderung verlagert die Vergabe von Zytostatika in wettbewerbsorientierte Ausschreibungen. Was auf dem Papier Effizienz verspricht, berührt im Alltag die Sicherheit und Verlässlichkeit der Krebsversorgung.

Bei apothekenbezogenen Zytostatika-Ausschreibungen vergeben Krankenkassen die Versorgung onkologischer Praxen für ein bestimmtes Gebiet exklusiv an einzelne Apotheken. Die geplante Wiedereinführung würde die freie Apothekenwahl erneut einschränken – mit weitreichenden Folgen für Praxen, Apotheken und Patient:innen.

Die seit 2017 verbotenen apothekenbezogenen Ausschreibungen sollen wieder möglich werden. Exklusivverträge können Praxen an feste Lieferapotheken binden. Wahlfreiheit, kurzfristige Reaktionsfähigkeit und die eingespielte Zusammenarbeit zwischen Praxis und Apotheke geraten damit strukturell unter Druck.

Krankenkassen definieren regionale Versorgungsgebiete und vergeben Zuschläge an einzelne Apotheken. Verliert eine etablierte Labor-Apotheke den Zuschlag, drohen der Abbau ihres Reinraumlabors und der Verlust von Fachpersonal. Nach Vertragsende lässt sich diese Infrastruktur kaum wiederherstellen.

Ausschreibungen verändern die gesamte Lieferkette: von der Arzneimittelauswahl über die Herstellung in der Reinraumapotheke bis zur Verabreichung am Patient:innen-Bett. Verlieren regionale Anbieter den Zuschlag, entstehen Lieferwege, Wartezeiten und Ausfallrisiken – gerade bei Zytostatika, wo es oft keine verlängerbare Lagerhaltung gibt und Therapien terminiert stattfinden müssen.

Historische Erfahrung

Das Chaos von 2016/2017

Die Folgen apothekenbezogener Ausschreibungen sind dokumentiert. Die damaligen Erfahrungen führten zu einer klaren politischen Konsequenz.

35 %

gegenüber 12 %

Fehlerquote

Bei den 2016 zugeteilten Ausschreibungs-Apotheken war mehr als jede dritte Chemotherapie-Lieferung fehlerhaft. Bei frei gewählten Apotheken waren es 12 Prozent.

Bis zu 7 Std.

130-mal über 45 Minuten

Wartezeit

Krebspatientinnen und -patienten mussten massive Lieferverspätungen hinnehmen. Die zugesagte Lieferzeit von 45 Minuten wurde in der Erhebung 130-mal verfehlt.

185

nach vier Monaten

Kritische Ereignisse

Falsche Dosierungen und ungekühlte Lieferungen traten auch nach vier Monaten auf. Die Probleme waren kein vorübergehender Anlaufeffekt.

2017

Einstimmiges Verbot im Bundestag

Mit dem AMVSG verbot der Bundestag die Ausschreibungen aus „überragenden Gründen des Gemeinwohls“. Diese Schutzentscheidung hat sich bewährt.

Risiken & Fakten

Drei zentrale Risiken für die onkologische Versorgung

Bei Zytostatika entscheidet nicht der Einkaufspreis über das Ergebnis, sondern die Verlässlichkeit der gesamten Versorgungskette.

Schnittstellen & Zeitdruck

Die Dosis einer Chemotherapie wird oft erst am Behandlungstag festgelegt. Die patientenindividuell hergestellte Infusion ist nur wenige Stunden haltbar. Das erfordert kurze Wege und eine eingespielte Zusammenarbeit zwischen Praxis und Labor-Apotheke.

Dosis oft erst am Behandlungstag

Zerstörung regionaler Infrastruktur

Rund 200 bis 250 hochspezialisierte Reinraumlabor-Apotheken stellen Chemotherapien wohnortnah her. Verliert eine Apotheke den Zuschlag, werden Labor und Fachpersonal abgebaut. Nach Vertragsablauf lässt sich diese Struktur kaum wieder aufbauen.

200–250 Reinraumlabor-Apotheken

Keine Ausfallsicherheit

Fällt das Reinraumlabor eines regionalen Monopol-Gewinners aus, fehlt eine kurzfristige Alternative. Ohne ein belastbares Netz spezialisierter Apotheken gibt es keinen Plan B für die betroffenen Krebspatientinnen und -patienten.

Kein Plan B bei Laborausfall

Faktencheck

Einsparung ist ein Mythos

Neue Ausschreibungen schaffen kein zusätzliches, belastbar belegtes Sparpotenzial. Die aktuelle Rechnung vermischt neue Entlastungen mit veralteten Annahmen.

150–160 Mio. €

Hilfstaxe ab 01.10.2026

Jährliche Einsparung für die Kassen durch den Schiedsspruch vom 9. September 2026 bei den Abrechnungspreisen.

mind. 36 Mio. €

Hersteller-Rabattverträge 2026

Zusätzliche Einsparungen in der Onkologie nach § 130a Abs. 8c SGB V.

200–300 Mio. €

Veraltete Annahme

Die Schätzung der FinanzKommission beruht auf Zahlen von 2024 vor dem Schiedsspruch. Bereits erzielte Einsparungen werden doppelt gezählt.

Was behauptet wird

„Neue Ausschreibungen bringen weitere 200 bis 300 Millionen Euro Einsparung."

Was belegt ist

Die Zahl stammt aus dem Jahr 2024. Sie berücksichtigt weder den Schiedsspruch 2026 noch die Hersteller-Rabattverträge korrekt. Wer sie weiter ansetzt, zählt bereits erzielte Einsparungen doppelt.

Einsparmythen

Mythen im Faktencheck

Vier Aussagen prägen die Debatte. Vier Mal stimmt die Rechnung nicht – oder die Rechnung ignoriert die Kosten, die nicht in Euro gemessen werden.

Fakt: Die großen Einsparpotenziale werden doppelt gezählt. Der Schiedsspruch zur Hilfstaxe entlastet die Kassen ab Oktober 2026 um rund 150 bis 160 Millionen Euro jährlich, Hersteller-Rabattverträge um mindestens 36 Millionen Euro. Die Schätzung von 200 bis 300 Millionen Euro beruht noch auf Zahlen aus 2024 vor dem Schiedsspruch.

Fakt: Qualität ist bei Zytostatika kein Selbstläufer, sondern Produkt von Reinraumstandards, geschultem Personal und kontinuierlicher Kontrolle. Wer bei der Vergabe ausschließlich auf den Preis setzt, reduziert genau die Budgets, aus denen diese Qualität finanziert wird. Die Fehlerdaten aus 2016/2017 zeigen, wohin dieser Weg führt.

Fakt: Viele Zubereitungen sind patientenindividuell: Dosierung, Kombination und Applikationsrhythmus richten sich nach Therapieplan, Körperoberfläche und Laborwerten. Das erfordert kurze Wege zwischen Klinik und Apotheke sowie maximale Flexibilität – Eigenschaften, die standardisierte Ausschreibungslogik strukturell nicht abbilden kann.

Fakt: Bei onkologischen Arzneimitteln gibt es kaum Puffer: Therapien sind terminiert, Vertretungspräparate fehlen häufig. Konzentrieren sich Lieferungen auf wenige Ausschreibungsgewinner, wächst das Ausfallrisiko mit jedem Streik, jedem Qualitätsproblem, jedem Logistikfehler – und die Folgen trägt die Behandlung, nicht das Verfahren.

Download & Aktion

Materialien für Ihre Stellungnahme

Alle Dokumente sind frei verwendbar: herunterladen, weiterleiten, anpassen und an Ihre Bundestagsabgeordneten richten.

One-Pager

Position kompakt

Die komplette Stellungnahme auf zwei Seiten: Risiken, Zahlen und Forderungen – ideal für Übergabe und Weiterleitung.

PDF · 2 Seiten

Faktenblatt

Zahlen & Kontext

Versorgungsstruktur, Fehlerdaten und realisierte Einsparungen im Detail – mit Einordnung für den Fachdialog.

PDF · Detaildokument

Briefvorlage für MdB

Fertig formuliert

Eine ausformulierte Stellungnahme an Bundestagsabgeordnete – Namen und Absender eintragen, absenden, fertig.

PDF · Musterbrief

E-Mail-Vorlage

In einer Minute versandfertig

Die Stellungnahme als fertige E-Mail: kopieren, Betreff ergänzen, an Ihren Abgeordneten senden.

Text · Copy & Paste

Zeigen Sie jetzt Haltung.

Nutzen Sie die Briefvorlage, um Ihrem Bundestagsabgeordneten direkt zu schreiben – oder teilen Sie den One-Pager in Ihrem Fachnetzwerk.

One-Pager herunterladen